Wie wählen blinde und sehbehinderte Menschen?
Barrierefreiheit
Nationalratswahl 2024 – in Österreich hat sich bezüglich Barrierefreiheit schon einiges verbessert. Aber es gibt noch viel zu tun.
In einer demokratischen Gesellschaft ist das Wahlrecht ein zentrales Grundrecht. Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben den gleichen Zugang zu diesem Recht. Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, stehen vor gewissen Hürden, wenn es um die Teilnahme an Wahlen geht. In Österreich gibt es Maßnahmen und Hilfsmittel, die barrierefreies Wählen ermöglichen sollen.
Rechtliche Grundlagen und barrierefreies Wählen
In Österreich ist das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren in der Verfassung verankert. Zusätzlich verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 von Österreich ratifiziert wurde, den Staat, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das umfasst selbstverständlich auch das Recht auf Teilnahme an Wahlen und Volksabstimmungen.
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Herausforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen beim Wählen
Folgende Punkte können das Wählen für blinde und sehbehinderte Menschen erschweren oder sogar verunmöglichen:
Fehlende Barrierefreiheit in Wahllokalen
Viele Wahllokale sind nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen ausgerichtet. Das betrifft sowohl bauliche Barrierefreiheit als auch die Gestaltung von Wahlunterlagen.
Schwierigkeit beim Lesen und ausfüllen der Stimmzettel und Wahlkarten
Handelt es sich bei Stimmzetteln um einfaches bedrucktes Papier, sind diese für blinde und stark sehbehinderte Menschen unlesbar. Zudem können sie sich eventuell nicht sicher sein, dass der Kugelschreiber, den sie zum Ausfüllen verwenden, in dem Moment auch tatsächlich schreibt.
Kein barrierefreier Zugang zu Nachrichten und Wahlinformationen
Gerade bei digitalen Nachrichtenmedien fehlt es oft an Barrierefreiheit, wenn die Websites nicht den WCAG-Regeln, also den internationalen Standards für barrierefreies Web entsprechen.
Mangelnde Vertraulichkeit
Sind Personen, zum Beispiel aufgrund von Blindheit oder einer Sehbehinderung auf die Unterstützung von Dritten angewiesen, kann die Vertraulichkeit ihrer Wahl nicht garantiert werden. Das ist ein grundlegendes Problem, da die geheime Wahl ein wichtiges Prinzip demokratischer Wahlen ist.
Im Test: Digitale Wahlentscheidungshelfer und ihre Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Unterstützung blinder und sehbehinderter Wählerinnen und Wähler
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurden in Österreich diverse Maßnahmen eingeführt:
Barrierefreie Wahllokale
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 wurde unter anderem beschlossen, dass ab 2028 sämtliche Wahllokale barrierefrei zugänglich sein und mit barrierefreien Wahlzellen ausgestattet sein müssen. Bis dahin muss in jedem Gebäude mit Wahllokalen zumindest eines davon barrierefrei erreichbar sein. Für blinde und schwer sehbehinderte Personen sind demnach geeignete Leitsysteme vorgesehen.
In Wien zum Beispiel sind schon jetzt fast alle Wahllokale barrierefrei erreichbar und mit barrierefreien Wahlzellen ausgestattet. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig informieren, wo das jeweils zuständige Wahllokal am Wohnsitz ist und ob dieses barrierefrei gestaltet ist.
Mindestschriftgröße
Für bessere Lesbarkeit soll ab 2028 auch eine Mindestschriftgröße von 4,2 Millimetern für alle Wahldrucksorten verpflichtend werden, da kleine Schrift für Menschen, die schlecht sehen, ebenfalls eine große Hürde darstellt.
Wahlschablonen
Für die Wahl stehen spezielle Stimmzettelschablonen zur Verfügung und liegen in den Wahllokalen auf. Diese Schablonen sind mit Ausstanzungen so gestaltet, dass sie über den Stimmzettel gelegt werden können, um die Markierung der gewünschten Option zu erleichtern. Außerdem sind sie mit Braille beschriftet. Neben den Schablonen für Stimmzettel gibt es auch Schablonen für Wahlkarten. Stimmzettel sind an einer Kante abgeschrägt, damit klar ist, wie sie in die Schablone einzulegen sind.
Tatsächlich können aber nur wenige blinde und sehbehinderte Personen Braille tatsächlich lesen. Um zu wissen, wo sie ihr Kreuz machen müssen, muss man sich in so einem Fall vorher über die Reihenfolge der Parteien am Stimmzettel informieren und Kästchen abzählen. Es gibt auch Hilfsmittel, die Text vorlesen können.
Begleitpersonen
Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, eine Begleitperson ihrer Wahl (zum Beispiel persönliche Assistenz) in die Wahlkabine mitzunehmen. Diese Person kann bei der Stimmabgabe assistieren.
Assistenzhunde in der Wahlzelle
Blinde und sehbehinderte Personen dürfen Assistenzhunde in die Wahlkabine mitnehmen.
Näheres zu Hilfsmitteln, die das Wählen erleichtern können
Wahlkarten und Briefwahl als Alternative
Neben der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal bietet Österreich auch die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlkarten können vor der Wahl beantragt werden und ermöglichen es, die Stimme von zu Hause aus abzugeben. Für blinde und sehbehinderte Menschen kann das eine praktische Alternative sein, da sie in Ruhe und zum Beispiel mit Unterstützung technischer Hilfsmittel wählen können.
Wer eine Wahlkarte beantragt, kann dazu eine Wahlkarten- und eine Stimmzettelschablone bestellen. Man kann sie auch nachträglich beim zuständigen Wahlreferat anfordern oder bei der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen abholen.