Mehr Barrierefreiheit bei Telekommunikationsdiensten
Blog, Barrierefreiheit
Eine neue Verordnung der RTR soll selbstbestimmte Nutzung für Menschen mit Behinderungen stärken.

Seit 17. Juni 2026 gilt in Österreich die neue Dienstequalitätsverordnung (DQV) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Ziel der Verordnung ist, die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von Telekommunikationsdiensten zu erhöhen.
Mehr digitale Teilhabe
Die neue Verordnung enthält einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Vorgeschrieben ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen in gleicher Weise wie Nutzerinnen und Nutzer ohne Behinderungen eigenständig ihre Entscheidungen treffen können. Dazu gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu Vertragsinhalten und vorvertragliche Informationen sowie konkrete Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten.
Ab Juli 2027 soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, Notrufe per Echtzeit-Textnachricht abzusetzen. Davon profitieren insbesondere Menschen mit sprachlichen oder hörbezogenen Beeinträchtigungen.
Was ist die RTR?
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ist die österreichische Regulierungsbehörde für die Bereiche Telekommunikation, Medien und Post. Zu ihren Aufgaben zählen die Förderung von Wettbewerb, Transparenz und der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten.